Outplacement
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einem Angebot zur Outplacementberatung.
Bei Angestellten zahlt die Arbeitsagentur auf Basis des § 216a SGB III bis zu 2.500,-- Euro, unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die gleiche Summe bezahlt.
Damit haben Sie die Möglichkeit von unserer Outplacementberatung für mindestens 3 Monate zu profitieren.
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